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Programmrichtlinien / FUBiS Verhaltenskodex

FUBiS bietet Studierenden ein Sommer- und Winterprogramm von höchster akademischer Qualität. Das internationale Umfeld fördert das Erlernen und die Praxis interkultureller Kompetenz. FUBiS ist das offizielle Sommer- und Winterprogramm der Freien Universität Berlin, einer renommierten Forschungseinrichtung und Universität von internationalem Rang.

Damit Studierende die in FUBiS-Lehrveranstaltungen erworbenen Credits für das Studium an der Heimatuniversität anrechnen lassen können, hat der akademische Beirat der FUBiS alle Kurse und Kursinhalte überprüft und genehmigt. Der akademische Beirat besteht in der Regel aus fünf Professoren verschiedener Disziplinen der Freien Universität Berlin. Die Vorsitzende des akademischen Beirats ist gleichzeitig 1. Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin.

Der akademische Beirat hat die im Folgenden näher erläuterten Regeln und Vorschriften erlassen.

 

I.FUBiS Programmrichtlinien

A. Verantwortung der Studenten

Jeder Teilnehmer des FUBiS Programms ist für sein eigenes Handeln und Unterlassen selbst verantwortlich und wird von Mitarbeitern wie auch Lehrkräften hierfür auch zur Verantwortung gezogen.

Als FUBiS Student ist man darüber hinaus auch volljähriger Gast im Ausland. Es wird daher von Ihnen erwartet, dass Sie sich sowohl an die FUBiS Programmrichtlinien, als auch an die Gesetze Ihres Gastlandes Deutschland halten.

Die Freie Universität Berlin erwartet von den Mitarbeitern und Lehrkräften der FUBiS die Würde und die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen, sei es Studierender, Mitarbeiter oder auch Lehrkraft zu respektieren.

Diese Grundsätze wurden aufgestellt um den Lernprozess zu fördern und eine sicheres, faires und erfolgreiches Lernumfeld für alle Teilnehmer des FUBiS Programms zu gewährleisten. Von jedem Studierenden wird erwartet, dass er die Richtlinien kennt und einhält. Eine Verletzung der Richtlinien wird nicht durch Unkenntnis selbiger gerechtfertigt.

Studierende, die an der FUBiS über ein Auslandsstudienprogramm ihrer Heimatuniversität teilnehmen, unterliegen sowohl dem studentischen Verhaltenskodex, Ehrenkodex und den akademischen Prinzipien sowie entsprechenden studentischen Disziplinarverfahren Ihrer Heimatuniversität, als auch den Programmrichtlinien der FUBiS.

B. Akademische Leistungen und Verantwortung

Jeder Teilnehmer des FUBiS Programms muss den Anforderungen des Programms und der einzelnen Kurse für die Dauer des Programms gerecht werden. Bei unzureichender Unterrichtsvorbereitung, unregelmäßiger Anwesenheit oder auch unbefriedigender Leistung ist ein Ausschluss aus dem Programm jederzeit möglich.

Für die fristgerechte Abgabe schriftlicher Studienleistungen bzw. die  fristgerechte Vorlage beim jeweiligen Dozenten hat jeder Student selbst Sorge zu tragen.

C. Prüfungen

In jedem Kurs erfolgt zur Mitte des Terms eine Zwischenbewertung sowie am Ende eine in der Regel schriftliche Abschlussprüfung. Die Ergebnisse der Zwischenprüfungen sollen den Studierenden dabei zeitnah kommuniziert werden.

Detaillierte Informationen über die Regelungen zu Studienleistungen und Prüfungen sowie deren Benotung können in den Kursbeschreibungen bzw. den entsprechenden Lehrplänen nachgelesen werden. Diese sind auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org veröffentlicht.

D. Kursanforderungen

Es wird erwartet, dass FUBiS Studierende die akademischen Leistungen/ Credits erbringen, die in dem auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org publizierten Katalog festgelegt sind.

Alle erforderlichen schriftlichen und mündlichen Studienleistungen müssen jeweils entsprechend der vereinbarten Abgabefristen des jeweiligen Kurses erbracht werden. Sollte dies für eine der geforderten Studienleistungen nicht gewährleistet sein, kann dies dazu führen, dass der jeweilige Kurs als "nicht bestanden"  gilt.

Die einzelnen Anforderungen für jeden Kurs sind auf der offiziellen FUBiS Internetseite www.fubis.org veröffentlicht und/oder lassen sich den von den Dozenten ausgehändigten Lehrplänen entnehmen.

E. Programmbeginn, An- und Abreise

Es wird erwartet, dass Studierende die publizierten An- und Abreisetage beachten und diese bei ihren Reiseplanungen berücksichtigen. Studierende, die nach der Orientierungsveranstaltung, den Einstufungstests oder dem ersten Unterrichtstag anreisen, werden in der Regel nicht zum Programm zugelassen.

Die von FUBiS vermittelten Unterkünfte können erst am offiziellen Anreisetag bezogen werden. Bei einer früheren Anreise ist der Studierende für die Unterbringung in der Zwischenzeit selbst verantwortlich.

F. Anwesenheitspflicht

Die regelmäßige Teilnahme, sowohl am Unterricht, als auch an Studienausflügen, ist verbindlich. Die Dozenten werden Anwesenheitslisten führen, die am Ende des Programms der Programmkoordination vorgelegt werden. Unentschuldigtes Fehlen wirkt sich negativ auf die abschließende Bewertung und Benotung des Studenten aus. Sollte ein Student mehr als 2 Tage oder auch mehr als 6 Unterrichtseinheiten unentschuldigt fern bleiben, kann dies dazu führen, dass der Kurs als "nicht bestanden" gilt.

Im Falle einer Krankheit gilt ein Studierender offiziell als entschuldigt. Dennoch muss längere Abwesenheit vom Programm mittels ärztlichen Attests bestätigt und nachgewiesen werden. Auch entschuldigte Fehlzeiten können die Benotung des Studierenden insofern negativ beeinflussen, als dass dieser aufgrund des Versäumens von Lehrstoff den akademischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann. In diesem Fall wird eine für beide Seiten tragfähige Lösung in enger Ab- und Rücksprache mit der Programmkoordination angestrebt.

G. Kurswechsel

Die FUBiS ist ein intensives Kurzzeitstudienprogramm. Eine "drop/ add period" im Sinne dessen, dass erst nach einer Testphase die verbindliche Kurswahl getroffen werden muss, existiert deshalb nicht. Nichtsdestotrotz ist ein Kurswechsel unter den im Folgenden näher erläuterten Umständen möglich:

Sollte sich ein Studierender der FUBiS  dazu entscheiden, an einem Kurs nicht mehr teilzunehmen, gelten die Regelungen und Vorschriften für die Kursabwahl.

Bei einem Kurswechsel nach Beginn des Programms wird ein Entgelt in Höhe von 75 € je Fachkurs erhoben.

Ein Wechsel innerhalb der Sprachkurse hingegen ist kostenfrei. Eine Kurswechselgebühr fällt lediglich dann an, wenn ein Studierender von einem Intensiv-Deutsch-Kurs in einen Semi-Intensiv-Deutsch-Kurs wechseln möchte.

H. Kursabwahl

Eine Kursabwahl ist maximal bis zum Ende der zweiten Woche des FUBiS Programms möglich. Sollte sich ein Studierender nach diesem Termin zu einer Kursabwahl entschließen, wird dieser Kurs im Abschlusszeugnis als „nicht bestanden“ aufgeführt, inklusive der entsprechenden Anzahl der „verlorenen“ Credits.

Der Studierende hat auch die schriftliche Genehmigung der Programmkoordination einzuholen.

I. Incomplete/ Unvollständigkeit

Um das FUBiS Programm ordnungsgemäß abschließen zu können, müssen sämtliche Kurs- und Programmanforderungen zur Zufriedenheit erfüllt werden.

Ein Antrag auf Verlängerung für die Abschlussprüfung (um maximal eine Woche nach Kursende) kann schriftlich eingereicht werden. Dieses Gesuch sollte an die Programmkoordination gerichtet sein, welcher dann wiederum enge Rücksprache mit dem jeweiligen Dozenten halten wird.

Ein Verlängerungsantrag sollte keinesfalls den Zeitraum von einer Woche nach Programmende überschreiten, da der Kurs  anderenfalls als „nicht bestanden“ gilt.

J. „Pass/Fail“ und Gasthörerschaft

Die FUBiS ist ein intensives Kurzzeitstudienprogramm. Aus diesem Grund können weder Transcripts mit "Pass/Fail" ausgestellt, noch die Kurse lediglich "gehört" werden.

K. Allgemeine Richtlinien der Benotung

Die allgemein gültigen Richtlinien zur Benotung der Freien Universität Berlin sind auch für FUBiS verbindlich und werden den Studierenden spätestens zu Beginn des Programms mitgeteilt. Sie sind außerdem auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org publiziert.

FUB-Note

ECTS-Note

Empfohlene US-Note

1,0

A

A+

1,3

A

1,7

B

A-

2,0

B+

2,3

C

B

2,7

B-

3,0

C+

3,3

D

C

3,7

E

C-

4,0

D

Nicht bestanden (> 4,0)

F

F

 

L. Anfechtung der Benotung

Studierende, die formell Ihrer Benotung widersprechen möchten, können ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei der FUBiS einreichen. Hierbei gilt eine Frist von 15 Tagen nach Erhalt (E-Mail) der Zeugniskopie. Die Programmkoordination wird sich zur Klärung der konkreten Sachlage mit dem jeweiligen Dozenten in Verbindung setzen.

Hinsichtlich der Benotung verfügt grundsätzlich der Dozent über Entscheidungsbefugnis. Die Programmkoordination kann in besonderen Fällen jedoch im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis auch abweichend vom Dozenten entscheiden. Dies wird jedoch nur in außerordentlichen Situationen  der Fall sein.  

M. Zeugnisse und Anerkennung der Studienleistung (credits)

Jeder Studierende erhält am Ende des Programms ein offizielles Zeugnis von FUBiS. Dieser akademische Nachweis führt alle belegten Kurse, Kontaktstunden, die Anzahl der erreichten Leistungspunkte (Credits) sowie die jeweilige Abschlussnote auf.

Sollte ein Student einen Kurs nicht bestehen, kann ein Antrag auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung eingereicht werden. Diese Teilnahmebestätigung wird im Gegensatz zum o.g. Zeugnis lediglich den Kurstitel und die Semesterwochenstunden, jedoch keine Credits oder Abschlussnote  enthalten.

Akademische Leistungen, die von der FUBiS bzw. der Freien Universität Berlin weder vermittelt noch beaufsichtigt wurden, können im Rahmen dieses akademischen Zeugnisses nicht bestätigt werden.

Der Versand der Studiennachweise erfolgt etwa 4 Wochen nach Beendigung des Programms. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der postalische Versand nach Übersee bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.

Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass jede akademische Institution hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen anderer akademischer Institutionen, so genannten "universitätsfremden" Credits, nach eigenen Richtlinien verfährt. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Anmeldung in einem Gespräch mit dem entsprechenden Studienberater oder Professor sicherzustellen, dass die im Rahmen von FUBiS erworbenen Credits von der Heimatuniversität anerkannt werden. Auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org sind die im Folgenden aufgeführten kursbezogenen Informationen verfügbar:

Studierende, die sich die im Rahmen der FUBiS erworbenen Studienleistungen an Ihrer Heimatuniversität anerkennen lassen möchten, sollten sich daher bereits im Voraus die entsprechenden Kursunterlagen ausdrucken und den für sie zuständigen Studienberater um vorherige Zustimmung / Bestätigung bitten. Sollten sich weitergehende Fragen zu diesem Thema ergeben, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter unter: fubis@fubis.org.

N. Berechnung der Studienleistungen (Credits)

Die FUBiS vergibt ECTS (European Credit Transfer System) credits. Dieses System (ECTS) basiert dabei auf dem Prinzip, dass 60 credits den Arbeitsaufwand eines Die FUBiS ist ein intensives Kurzzeitstudienprogramm. Aus diesem Grund können weder Zeugnisse über nicht bestandene Kurse noch Teilnahmebescheinigungen ausgestellt werden. Gasthörerschaften werden nicht angeboten. Vollzeitstudierenden innerhalb eines akademischen Jahres darstellen. Zum Arbeitsaufwand zählen dabei sowohl die Präsenz in Vorlesungen und Seminaren als auch das individuelle akademische Arbeiten und Lernen. Die Arbeitsbelastung eines Vollzeitstudienprogramms in Europa beträgt durchschnittlich zwischen 1.500 bis 1.800 Stunden im Jahr. In diesem Fall steht somit ein Credit für etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden (z.B. 1800:60=30)

Mehr Informationen hierzu auch im Abschnitt M – Zeugnisse und Anerkennung von Studienleistungen.

O. Täuschung und Plagiat

Die Studenten verpflichten sich, weder zu täuschen, noch  zu plagiieren und von der Nutzung unerlaubter Materialen/Hilfsmittel abzusehen. Der Zugriff und die Verbreitung vertraulicher akademischer Daten ist ebenfalls untersagt.

Bei berechtigtem Verdacht der Verletzung dieser akademischen Richtlinien wird der Studierende in der Regel innerhalb von 2 Tagen darüber informiert, dass ein Betrugsverdacht gegen ihn/sie vorliegt. Er/sie wird des Weiteren über Termin und Ort einer Anhörung mit anschließender Untersuchung unterrichtet.

Die Programmkoordination sowie ein neutrales Universitätsmitglied werden mit der Klärung des Sachverhaltes betraut. Während der Anhörung wird der Studierende über alle Details des Betrugsverdachtes informiert und anschließend um seine Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten.

Sollte der Studierende den Betrug eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.

Sollte der Studierende jegliches Fehlverhalten abstreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, bei Bedarf weitere Informationen einholen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Die Entscheidung wird dem Studierenden innerhalb von 2 Arbeitstagen mitgeteilt.

Als disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen für akademischen Betrug kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.

P. Informationstechnologie

Zur Unterstützung von Lehre und Lernen stehen im Computerlabor der Universität (ZEDAT) Computer zur Verfügung. Die Nutzung dieser seitens der Freien Universität Berlin frei zur Verfügung gestellten Einrichtungen setzt die Bereitschaft und Verpflichtung dazu voraus, diese legal wie auch ethisch im Einklang mit den Bildungszielen und Ansprüchen der Universität zu nutzen. Universitätseigene Computereinrichtungen (inklusive des Campus Netzwerks und der Internetverbindungen), ob im lokalen oder auch Fernzugriff, sollten weder für kommerzielle Zwecke oder Verleumdung, noch in einer Art und Weise, die das nationale wie auch internationale Urheberrecht verletzen könnte, genutzt werden. Der illegale Download wie auch die Speicherung von Musik und Filmen, ebenso wie die Nutzung von Programmen zum Zugang zu direkten Verbindungen/Kommunikationsnetzwerken, ist strengstens untersagt.

Q. Lernschwierigkeiten

Studierende mit identifizierten Lernschwierigkeiten sollten die Programmkoordination im Vorfeld des Programms schriftlich in Kenntnis setzen. Die offizielle Attestierung/Diagnose muss beiliegen. Nur wenn die Programmkoordination vor Programmbeginn informiert worden ist, kann FUBiS die notwendigen Schritte einleiten und auf die speziellen Bedürfnisse der Studenten eingehen.

 


 

II. Verhaltenskodex für Studierende

Studierende, die diese Verhaltensrichtlinien verletzen, unterliegen einer entsprechenden Anhörung und bei entsprechender Sachlage der Festsetzung einer angemessenen Disziplinarmaßnahme, welche bis zum Ausschluss aus dem Programm reichen kann. Eine entsprechende Mitteilung über die Verletzung der seitens FUBiS aufgestellten Verhaltensrichtlinien wird der Heimatuniversität und gegebenenfalls den Eltern zugestellt.

Die folgenden Richtlinien gelten zusätzlich zu den Richtlinien und Regeln der Heimatunteruniversität, denen ein FUBiS Student möglicherweise unterliegt.

Folgende Handlungen sind nach deutschem Recht strafbar und werden als Straftat verfolgt:

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

Ferner sind Verhaltensweisen und Handlungen, die geeignet sind, den sicheren und friedlichen Ablauf des Programms, den Unterricht und das freundliche und tolerante Miteinander zu gefährden, untersagt.

Folgende Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

 

Bei begründetem Verdacht wird der Studierende zeitnah darüber informiert, dass ein solcher gegen Ihn/Sie vorliegt. Er/Sie wird des Weiteren über Termin und Ort der anschließenden Untersuchung und Anhörung unterrichtet. Die Programmkoordination, ein zusätzlicher FUBiS Mitarbeiter sowie ein Mitglied der FUBiS Lehrkräfte werden diese Untersuchung leiten. Während der Anhörung wird der Studierende über alle Details des Verdachtes informiert und anschließend um seine Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten (inklusive eventueller schriftlicher Stellungnahmen von Zeugen).

Sollte der Studierende den Verdacht bestätigen und sein Fehlverhalten eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.

Sollte der Studierende jegliches Fehlverhalten bestreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, falls nötig mehr Informationen einholen und eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird dem Studenten innerhalb von 2  Arbeitstagen mitgeteilt.

Mögliche disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen beinhalten, sind jedoch nicht begrenzt auf die folgenden Maßnahmen: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder  auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.


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Stand: 23.05.2008

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