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Programmrichtlinien / FUBiS Verhaltenskodex
FUBiS ist das offizielle Sommer- und Winterprogramm der Freien Universität Berlin, einer renommierten Forschungseinrichtung und Universität von internationalem Rang. FUBiS bietet Studierenden ein Sommer- und Winterprogramm von höchster akademischer Qualität. Das internationale Umfeld fördert das Erlernen und die Praxis interkultureller Kompetenz.
Damit Studierende die in FUBiS-Lehrveranstaltungen erworbenen Credits für das Studium an der Heimatuniversität anrechnen lassen können, hat der akademische Beirat der FUBiS alle Kurse und Kursinhalte überprüft und genehmigt. Der akademische Beirat besteht in der Regel aus fünf Professoren verschiedener Disziplinen der Freien Universität Berlin.
Der akademische Beirat hat die im Folgenden näher erläuterten Regeln und Vorschriften erlassen.
I. FUBiS Programmrichtlinien
A. Verantwortung der Teilnehmer
Die Freie Universität Berlin verlangt von den Mitarbeitern und Lehrkräften der FUBiS, dass sie die Würde und die Persönlichkeitsrechte eines jeden Einzelnen, sei es Studierender, Mitarbeiter oder auch Lehrkraft, respektieren.
Jeder Teilnehmer des FUBiS-Programms ist für sein eigenes Handeln und Unterlassen selbst verantwortlich und wird von Mitarbeitern wie auch Lehrkräften hierfür auch zur Verantwortung gezogen.
Studierende, die an FUBiS über ein Auslandsstudienprogramm ihrer Heimatuniversität teilnehmen, unterliegen sowohl dem studentischen Verhaltenskodex, Ehrenkodex und den akademischen Prinzipien sowie entsprechenden studentischen Disziplinarverfahren ihrer Heimatuniversität als auch den Programmrichtlinien der FUBiS.
Als FUBiS-Studierender ist man darüber hinaus auch volljähriger Gast im Ausland. Es wird daher von den Studierenden erwartet, dass sie sich sowohl an die FUBiS-Programmrichtlinien als auch an die Gesetze ihres Gastlandes Deutschland halten.
Diese Grundsätze wurden aufgestellt, um den Lernprozess zu fördern und ein sicheres, faires und erfolgreiches Lernumfeld für alle Teilnehmer des FUBiS-Programms zu gewährleisten. Von jedem/jeder Studierenden wird erwartet, dass er/sie die Richtlinien kennt und einhält. Eine Verletzung der Richtlinien wird nicht durch Unkenntnis selbiger gerechtfertigt.
B. Programmbeginn, An- und Abreise
Die Studierenden sollten die publizierten An- und Abreisetage beachten und diese bei ihren Reiseplanungen berücksichtigen. Studierende, die nach der Orientierungsveranstaltung, den Einstufungstests oder dem ersten Unterrichtstag anreisen, werden in der Regel nicht zum Programm zugelassen.
Die von FUBiS vermittelten Unterkünfte können erst am offiziellen Anreisetag bezogen werden. Bei einer früheren Anreise ist der/die Studierende für die Unterbringung in der Zwischenzeit selbst verantwortlich. Gleiches gilt für eine spätere Abreise.
C. Akademische Leistungen und Kursanforderungen
Wir erwarten von jedem Teilnehmer des FUBiS-Programms, dass er den Anforderungen des Programms und der einzelnen Kurse für die Dauer des Programms gerecht wird. Unzureichende Unterrichtsvorbereitung, unregelmäßige Anwesenheit oder auch mangelhafte Leistungen können einen Ausschluss aus dem Programm nach sich ziehen.
Alle erforderlichen schriftlichen und mündlichen Studienleistungen müssen jeweils entsprechend der vereinbarten Abgabefristen des jeweiligen Kurses erbracht werden. Zu spät eingereichte Studienleistungen werden mit „nicht bestanden“ bewertet. Dies wirkt sich auf die Bewertung des gesamten Kurses aus und kann dazu führen, dass sich auch als Gesamtnote ein „nicht bestanden“ ergibt.
Die einzelnen Anforderungen für jeden Kurs sind auf der offiziellen FUBiS-Internetseite www.fubis.org veröffentlicht und/oder lassen sich den von den Dozenten ausgehändigten Lehrplänen entnehmen.
D. Zeugnisse und Anerkennung der Studienleistung (Credits)
Jeder Studierende erhält am Ende des Programms ein offizielles Zeugnis von FUBiS. Dieser akademische Nachweis führt alle belegten Kurse, Kontaktstunden, die Anzahl der erreichten Leistungspunkte (Credits) sowie die jeweilige Abschlussnote auf. Bitte beachten Sie, dass eine Credit-Vergabe nur möglich ist, wenn Sie bereits an einer Universität eingeschrieben sind bzw. waren.
Akademische Leistungen, die von der FUBiS bzw. der Freien Universität Berlin weder vermittelt noch beaufsichtigt wurden, können im Rahmen dieses akademischen Zeugnisses nicht bescheinigt werden.
Der Versand der Studiennachweise erfolgt etwa 4 Wochen nach Beendigung des Programms je nach Angabe der Studierenden an ihre Privatadresse oder ihre Heimatuniversität. Die Studierenden teilen FUBiS die korrekte Anschrift für den Versand mit. Sie sollten berücksichtigen, dass der postalische Versand nach Übersee bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.
Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass jede akademische Institution hinsichtlich der Anerkennung von Studienleistungen anderer akademischer Institutionen, so genannter „universitätsfremder“ Credits, nach eigenen Richtlinien verfährt. Es wird daher dringend empfohlen, vor der Anmeldung zu FUBiS in Absprache mit dem entsprechenden Studienberater oder Professor sicherzustellen, dass die im Rahmen von FUBiS erworbenen Credits von der Heimatuniversität anerkannt werden. Auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org sind folgende kursbezogene Informationen verfügbar:
- Kursbeschreibung
- Lehrplan
- Kursanforderungen
- Notenskala
- Lebenslauf der Dozenten
Interessierte Studierende sollten sich bereits im Voraus die entsprechenden FUBiS-Kursunterlagen ausdrucken und den für sie zuständigen Studienberater um vorherige Zustimmung/Bestätigung bitten. Sollten sich weitere Fragen zu diesem Thema ergeben, kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiter unter: fubis@fubis.org.
E. Berechnung der Studienleistung (Credits)
Die FUBiS vergibt ECTS (European Credit Transfer System) Credits. Dieses System (ECTS) basiert auf dem Prinzip, dass 60 Credits den Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudierenden innerhalb eines akademischen Jahres darstellen. Zum Arbeitsaufwand zählen dabei sowohl die Präsenz in Vorlesungen und Seminaren als auch das individuelle akademische Arbeiten und Lernen. Die Arbeitsbelastung eines Vollzeitstudienprogramms in Europa beträgt durchschnittlich zwischen 1.500 und 1.800 Stunden im Jahr. Somit steht ein Credit für etwa 25 bis 30 Arbeitsstunden (z.B. 1.800:60=30). Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin schreibt vor, dass ein ECTS-Credit der Freien Universität Berlin einem Arbeitspensum von 30 Stunden entspricht.
F. Studienleistungen und Prüfungen
In jedem Kurs werden über die gesamte Kursdauer hinweg Anwesenheit, Teilnahme sowie Einzelprüfungen (mindestens eine in der Regel schriftliche Abschlussprüfung) bewertet. Die Ergebnisse der Einzelprüfungen sollen den Studierenden zeitnah kommuniziert werden.
Um das FUBiS-Programm ordnungsgemäß abschließen zu können, müssen sämtliche Kurs- und Programmanforderungen erfüllt werden.
Ein Antrag auf Verlängerung für die Abschlussprüfung (um maximal eine Woche nach Kursende) muss bei der Programmkoordination eingereicht werden. Diese wird dann enge Rücksprache mit dem/der jeweiligen Lehrenden halten.
Ein Verlängerungsantrag sollte keinesfalls den Zeitraum von einer Woche nach Programmende überschreiten, da der Kurs andernfalls als „nicht bestanden“ gilt.
Detaillierte Informationen über die Regelungen zu Studienleistungen und Prüfungen sowie deren Benotung können in den Kursbeschreibungen bzw. den entsprechenden Lehrplänen nachgelesen werden. Diese sind auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org veröffentlicht.
G. Täuschung und Plagiat
Akademischer Betrug ist ein schwerwiegendes Vergehen, das nicht mit dem Anspruch und dem Selbstverständnis der Freien Universität Berlin zu vereinbaren ist. Die Studierenden der FUBiS verpflichten sich daher, weder zu täuschen noch zu plagiieren und von der Nutzung unerlaubter Materialien/Hilfsmittel abzusehen. Die Nutzung und die Verbreitung vertraulicher akademischer Daten sind ebenfalls untersagt.
Besteht der Verdacht, dass ein/e Studierende/r diese akademischen Richtlinien verletzt hat, wird er/sie in der Regel innerhalb von 2 Tagen darüber informiert. Er/sie wird des Weiteren über Termin und Ort einer Anhörung mit anschließender Untersuchung unterrichtet.
Die Programmkoordination sowie ein neutrales Universitätsmitglied werden mit der Klärung des Sachverhaltes betraut. Während der Anhörung wird der/die Studierende über alle Details des Betrugsverdachts informiert und anschließend um seine/ihre Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten.
Sollte der/die Studierende den Betrug eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.
Sollte der/die Studierende jegliches Fehlverhalten abstreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, bei Bedarf weitere Informationen einholen und auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird dem/der Studierenden innerhalb von 2 Werktagen mitgeteilt.
Als disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen für akademischen Betrug kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.
H. Anwesenheit
Die regelmäßige Teilnahme sowohl am Unterricht als auch an Studienausflügen ist Pflicht. Die Lehrenden führen Anwesenheitslisten. Unentschuldigtes Fehlen wirkt sich negativ auf die abschließende Benotung des/der Studierenden aus. Sollte ein/e Studierende/r mehr als 28 % von der Unterrichtszeit unentschuldigt fern bleiben, führt dies grundsätzlich dazu, dass der Kurs nicht bestanden wurde.
Im Falle einer Krankheit gilt ein/e Studierende/er offiziell als entschuldigt. Für den dritten und jeden weiteren Krankheitstag (in Folge oder kumuliert) muss der/die Studierende ein ärztliches Attest vorlegen.
Es besteht kein Anspruch auf das Nachholen einer verpassten Prüfungsleistung. Auch entschuldigte Fehlzeiten können die Benotung des/der Studierenden insoweit negativ beeinflussen, als dass diese/r aufgrund des Versäumens von Lehrstoff den akademischen Anforderungen nicht mehr gerecht werden kann (siehe auch Punkt L. Allgemeine Richtlinien der Benotung).In diesem Fall wird eine für beide Seiten tragfähige Lösung in enger Ab- und Rücksprache mit der Programmkoordination angestrebt.
I. „Pass/Fail“ und Teilnahme ohne Prüfung
FUBiS ist ein akademisches Programm, in dem die Leistungen der Teilnehmer differenziert bewertet werden. Daher können Studierende weder Kurse lediglich als Zuhörer besuchen, ohne an den Prüfungen teilzunehmen, noch werden Zeugnisse mit „Pass/Fail“ („bestanden/nicht bestanden“) ausgestellt.
J. Kurswechsel
FUBiS ist ein intensives Kurzzeitstudienprogramm. Eine „drop/add period“ im Sinne dessen, dass erst nach einer Testphase die verbindliche Kurswahl getroffen werden muss, existiert deshalb nicht. Nichtsdestotrotz ist ein Kurswechsel unter den folgenden Umständen möglich:
- die maximale Teilnehmerzahl des gewünschten Kurses ist noch nicht überschritten;
- die Zustimmung zum Wechsel liegt seitens der Lehrenden beider betroffener Kurse vor;
- die Genehmigung der Programmkoordination liegt dem/der Studierenden vor.
Es ist zu empfehlen, dass der/die Studierende Kontakt mit seiner/ihrer Heimatuniversität aufnimmt, um die Frage der Anerkennung der Studienleistung vorab zu klären.
Spätester Termin für den Wechsel eines Kurses ist der erste Mittwoch innerhalb eines 4-wöchigen Terms (FUBiS I, FUBiS III) oder der erste Freitag innerhalb eines 6-wöchigen Terms (FUBiS II). Nach diesen Terminen ist ein Kurswechsel ausgeschlossen.
Sollte sich ein/e Studierende/r der FUBiS dazu entscheiden, an einem Kurs nicht mehr teilzunehmen, gelten die Regelungen und Vorschriften für die Kursabwahl (siehe K.).
Bei einem Kurswechsel nach Beginn des Programms wird ein Entgelt in Höhe von 75 € je Fachkurs erhoben.
Ein Wechsel innerhalb der Sprachkurse hingegen ist kostenfrei.
K. Kursabwahl
Eine Kursabwahl ist maximal bis zum Ende der zweiten Woche des FUBiS-Programms nach Rücksprache mit der Programmkoordination möglich. Sollte sich ein/e Studierende/r nach diesem Termin zu einer Kursabwahl entschließen, wird dieser Kurs im Abschlusszeugnis als „nicht bestanden“ aufgeführt, inklusive der entsprechenden Anzahl der „verlorenen“ Credits.
L. Allgemeine Richtlinien der Benotung
Zum Bestehen eines Kurses müssen mindestens 68 % aller geforderten Leistungen erbracht werden. Die Regelungen unter Punkt H. Anwesenheit bleiben hiervon unberührt. Die allgemein gültigen Richtlinien zur Benotung der Freien Universität Berlin sind auch für FUBiS verbindlich und werden den Studierenden spätestens zu Beginn des Programms mitgeteilt. Sie sind außerdem auf der offiziellen Internetseite der FUBiS www.fubis.org publiziert.
|
Notenschritte an der FU Berlin |
Empfohlene US-Note |
Punkte (nur Deutschkurse)* |
|
1,0 |
A |
1000 – 970 |
|
1,3 |
A |
969 – 920 |
|
1,7 |
A- |
919 – 900 |
|
2,0 |
B+ |
899 – 880 |
|
2,3 |
B |
879 – 830 |
|
2,7 |
B- |
829 – 800 |
|
3,0 |
C+ |
799 – 780 |
|
3,3 |
C |
779 – 730 |
|
3,7 |
C- |
729 – 700 |
|
4,0 |
D |
699 – 680 |
|
Nicht bestanden (> 4,0) |
F |
< 680 |
* In Deutschkursen ergibt sich die Endnote aus der am Ende erreichten Punktzahl.
M. Anfechtung der Benotung
Studierende, die formell ihrer Benotung widersprechen möchten, können ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei FUBiS einreichen. Hierbei gilt eine Frist von 15 Tagen nach Erhalt (E-Mail) der Zeugniskopie. Die Programmkoordination wird sich zur Klärung der konkreten Sachlage mit dem/der jeweiligen Lehrenden in Verbindung setzen.
Die Entscheidung über die Benotung liegt grundsätzlich bei den Lehrenden. Die Programmkoordination kann in besonderen Fällen jedoch im Rahmen ihrer Befugnis auch abweichend von dem/der Lehrenden entscheiden. Dies wird jedoch nur in außerordentlichen Situationen der Fall sein.
N. Lernschwierigkeiten und körperliche Beeinträchtigungen
Studierende mit identifizierten Lernschwierigkeiten und/oder körperlichen Beeinträchtigungen sollten die Programmkoordination im Vorfeld des Programms schriftlich in Kenntnis setzen. Die offizielle Attestierung/Diagnose muss beiliegen. Nur wenn die Programmkoordination vor Programmbeginn informiert worden ist, kann FUBiS die notwendigen Schritte einleiten und auf die speziellen Bedürfnisse der Studierenden eingehen.
O. Informationstechnologie
Zur Unterstützung von Lehre und Lernen stehen im Computerlabor der Freien Universität (ZEDAT) Computer zur Verfügung. Die Studierenden verpflichten sich vor deren Nutzung dazu, sie legal wie auch ethisch im Einklang mit den Bildungszielen und Ansprüchen der Universität zu nutzen. Universitätseigene Computereinrichtungen (inklusive des Campus-Netzwerks und der Internetverbindungen), ob im lokalen oder auch Fernzugriff, dürfen weder für kommerzielle Zwecke oder Verleumdung noch in einer Art und Weise, die das nationale wie auch internationale Urheberrecht verletzen könnte, genutzt werden. Der illegale Download wie auch die Speicherung von Musik und Filmen sind ebenso wie die Nutzung von Programmen zum Zugang zu direkten Verbindungen/Kommunikationsnetzwerken strengstens untersagt.
II. Verhaltenskodex für Studierende
Studierende, die die folgenden Verhaltensrichtlinien verletzen, unterliegen einer Anhörung und bei entsprechender Sachlage der Festsetzung einer angemessenen Disziplinarmaßnahme, welche bis zum Ausschluss aus dem Programm reichen kann. Eine Mitteilung über die Verletzung der von FUBiS aufgestellten Verhaltensrichtlinien wird der Heimatuniversität und gegebenenfalls den Eltern zugestellt.
Ein/e FUBiS-Studierende/r unterliegt darüber hinaus nicht nur den Richtlinien und Regeln seiner Heimatuniversität, sondern ist auch an das deutsche Strafrecht gebunden.
Folgende Handlungen sind nach deutschem Recht strafbar und werden als Straftat verfolgt:
- Diebstahl
- Gewalt gegen Andere
- Mutwillige Zerstörung
- Sexuelle Belästigung
- Stalking
- Besitz und Missbrauch illegaler Drogen
- Besitz illegaler und explosiver Substanzen und Stoffe
- Besitz von Schusswaffen ohne Genehmigung
(Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.)
Ferner sind Verhaltensweisen und Handlungen untersagt, die geeignet sind, den sicheren und friedlichen Ablauf des Programms, den Unterricht und das freundliche und tolerante Miteinander zu gefährden.
Dazu gehören beispielsweise:
- verbale Beleidigungen von Lehrenden, Studierenden, Universitätsmitarbeitern sowie Mitarbeitern der FUBiS;
- jegliches Verhalten, das andere Studierende, Universitätsmitarbeiter oder Lehrende psychisch merklich belasten könnte;
- ungebührliches, unanständiges, anstößiges oder obszönes Benehmen oder entsprechende Gebärden;
- Belästigung/Schikanierung von Personen;
- Stalking;
- Störung von Lehrveranstaltungen und/oder anderen FUBiS-Unternehmungen;
- Beschädigung von Eigentum der Freien Universität Berlin, des Studentenwohnheims, der Gastgeber sowie von Appartements;
- Verletzung von Richtlinien und/oder Vorschriften der Studentenwohnheime;
- permanente oder vorüber gehende Entwendung von akademischen Studienmaterialien, die von anderen Studierenden benötigt werden, inklusive dem unerlaubten Entwenden von Materialien aus der Bibliothek sowie von audiovisuellen oder technischen Hilfsmitteln;
- Selbstgefährdung, inklusive der Beteiligung an Aktivitäten oder Verhaltensweisen, die zu persönlichem Schaden führen können;
- exzessiver Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch.
Außerdem ist der Besitz und Gebrauch jeglicher illegaler Substanzen und Drogen FUBiS-Studierenden strengstens untersagt.
Bei begründetem Verdacht wird der/die Studierende zeitnah über diesen informiert. Er/sie wird des Weiteren über Termin und Ort der anschließenden Untersuchung und Anhörung unterrichtet. Die Programmkoordination, ein/e weitere/r FUBiS-Mitarbeiter/in sowie ein/e FUBiS-Dozent/in werden diese Untersuchung leiten. Während der Anhörung wird der/die Studierende über alle Details des Verdachts informiert und anschließend um seine/ihre Darstellung bzw. Sichtweise der Geschehnisse gebeten (inklusive eventueller schriftlicher Stellungnahmen von Zeugen).
Sollte der/die Studierende den Verdacht bestätigen und sein/ihr Fehlverhalten eingestehen, werden anschließend die Umstände, die zu dieser Zuwiderhandlung führten, diskutiert und eine angemessene disziplinarische Maßnahme festgesetzt.
Sollte der/die Studierende jegliches Fehlverhalten bestreiten, wird das Komitee alle bestehenden Informationen berücksichtigen, falls nötig, zusätzliche Informationen einholen und eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung wird dem/der Studierenden innerhalb von 2 Werktagen mitgeteilt.
Mögliche disziplinarische Sanktionen bzw. Strafen beinhalten unter anderem folgende Maßnahmen: Ermahnung/Abmahnung, Herabstufung der Note, Benachrichtigung der Heimatuniversität, Suspendierung, Ausschluss vom Programm oder auch eine Kombination der erwähnten Maßnahmen.

