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Nachteilsausgleich und Studium mit Behinderung

Wir werden stets unser Bestes tun, um den Bedürfnissen aller Studierenden gerecht zu werden, werden aber auch offen kommunizieren, wenn es Einschränkungen hinsichtlich dessen gibt, was das FUBiS-Programm mit seiner spezifischen Ausgestaltung, seinen Programmaktivitäten und seinen Unterkunftspartnern zuverlässig bieten kann. Bitte beachten Sie etwa, dass bei FUBiS Anwesenheitspflicht besteht und dass fußläufige Exkursionen über mehrere Stunden potentieller Bestandteil vieler Kurse sind.

Nachteilsausgleiche wie beispielsweise eine angepasste Prüfungsumgebung und/oder -zeit, das Anfertigen von Notizen, die Nutzung eines Laptops während Prüfungen usw., können vereinbart werden, jedoch nur, wenn dem Studiengang eine Bescheinigung von qualifiziertem Personal der Heimathochschule schriftlich vorgelegt wird.

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder wenn Sie von Nachteilsausgleichen Gebrauch machen möchten.